Sie haben Teileigentum oder sonstiges Eigentum aus Nachlaß oder Insolvenz ?
Sie benötigen einen Treuhandverwalter...
Die Funktion des Treuhandverwalters ist eine Aufgabe die das 100%-ige Vertrauen zwischen Treugeber und Treuhänders bedingt.
Als Treuhandverwalter schlüpft man praktisch in die Rolle des Eigentümers und wird bei Bedarf in die Grundbücher eingetragen.
So kann z.B. Insolvenzmasse oder Teileigentum für eine Eigentümer- oder Erbengemeinschaft weitergeführt werden und wirtschaftlich vermarktet werden, ohne dass Teile des Verbandes der Gemeinschaft direkte Verantwortung übernehmen müssen.
Praxisbeispiel: Vermietung und Verkauf von Restparkplätzen eines ausgestiegenen Bauträgers....
Bislang ein ungelöster Kostenfaktor, heute konstante Erlöse für die Gemeinschaft.

Seit dem Jahre 2006 üben wir diese Funktion erfolgreich aus und übernehmen gerne weitere Objekte nach sorgfältiger Prüfung.
Interesse ?
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