Sondereigentumsverwaltung
Wir verwalten Ihr Sondereigentum nach Maß
Als Sondereigentum sind die Teile einer WEG definiert, die die notarielle Teilungserklärung als Sondereigentum ausweist. Dies können z.B. Wohnungen, Garagen oder Ladenlokale sein.
- Als Sondereigentümer können Sie mich als Sondereigentumsverwalter gesondert für Ihr Sondereigentum beauftragen.
- Als Sondereigentumsverwalter “schlüpfe” ich in die Rolle Ihres Stellvertreters in der Sache.
- Ich vermietete Ihr Sondereigentum und regele das Verhältnis zwischen Mieter und Ihnen.
- Mein Büro nimmt das Inkasso für Sie vor und erstellt die jährlichen Betriebskostenabrechnungen pünktlich.
Als Verwalter des Sondereigentums kann ich auch, in Personalunion, der Verwalter der zugehörigen WEG sein.
Wir bieten Ihnen die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Immobilie unabhängig und zuverlässig an.